07. Juni 2011
Mit der Bekanntmachung des Gesetzgebers vom 09.05.2011 (BGBL. I S. 825) erfolgt zum 01.07.2011 mit Gültigkeit zum 30.06.2013 eine Neuregelung der gem. § 850c ZPO geltenden Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Die Broschüre des BMJ mit einer tabellarischen Übersicht der Pfändungsfreigrenzen für monatlich, wöchentlich oder tageweise zu leistenden Arbeitslohnes steht << hier >> oder unter der Rubrik Dokumente / Service (Bereich Verbraucherinsolvenz) zum Download bereit.
